Neue Statuten für den FC Gossau - 2026
Die neuen Statuten wurden genehmigt:
- Durch die GV des FC Gossau am 25.6.2026
- Durch den SFV am 6. Juli 2026
Sie treten damit am 6. Juli 2026 in Kraft. Sie gelten für alle Mitglieder, Spieler, Funktionäre, Trainer etc. des FC Gossau ZH.
Warum brauchte es neue Statuten?
Seit 2024 traten gestaffelt Anpassungen der Sportförderungsverordnung des Bundes (SpoFöVo) in Kraft, wonach Sportorganisationen (Verbände, Klubs, etc.), die direkt oder indirekt Finanzhilfen des Bundes (z.B. J+S-Gelder) erhalten, Massnahmen zum Schutz des fairen und sicheren Sports zu treffen haben, ansonsten ihnen die Finanzhilfen gekürzt oder gestrichen werden können. Zur Umsetzung der SpoFöVo hat Swiss Olympic einen sogenannten Branchenstandard für den Sport erarbeitet, welcher ab 2026 verbindlich auch von allen SFV-Klubs umzusetzen ist.
Dazu waren Anpassungen in den Statuten des Vereins nötig.
Die Statuten sind eingebettet in ein umfassenderes Regelwerk, welches als Gesamtheit für den FC Gossau ZH und seine Mitglieder gilt.