FC Gossau ZH

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Neue Statuten für den FC Gossau

Warum braucht es neue Statuten?

Seit 2024 traten gestaffelt Anpassungen der Sportförderungsverordnung des Bundes (SpoFöVo) in Kraft, wonach Sportorganisationen (Verbände, Klubs, etc.), die direkt oder indirekt Finanzhilfen des Bundes (z.B. J+S-Gelder) erhalten, Massnahmen zum Schutz des fairen und sicheren Sports zu treffen haben, ansonsten ihnen die Finanzhilfen gekürzt oder gestrichen werden können. Zur Umsetzung der SpoFöVo hat Swiss Olympic einen sogenannten Branchenstandard für den Sport erarbeitet, welcher ab 2026 verbindlich auch von allen SFV-Klubs umzusetzen ist.

Was bedeutet das für den FC Gossau ZH?

Damit auch der FC Gossau ZH diese Anforderungen erfüllt und weiterhin von Unterstützungsleistungen (z. B. J+S-Geldern) profitieren kann, müssen wir unsere Statuten anpassen.
Diese Anpassungen werden recht umfassend sein, denn unsere Statuten wurden letztmals vor mehr als 30 Jahren revidiert.
Wir werden die neue Mustervorlage des SFV als Grundlage für die neuen Statuten nutzen.

Projekt

Der Vorstand hat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der neuen Statuten gebildet. Diese setzt sich zusammen aus:

  • Peter Meyer Projektleiter und Aktuar
  • Pascal Peter Präsident
  • Alessio Perot Kassier
  • Theres Schneider Spielleitung und Sekretariat

Die Arbeiten haben schon letztes Jahr begonnen und werden dieses Jahr gemäss nachfolgendem Zeitplan weitergeführt.

Ab ca. Mitte April werden wir den ersten Entwurf für die Mitglieder publizieren und sie können dann auch Rückmeldungen geben.

Die neuen Statuten werden dann am 25. Juni 2026 der Generalversammlung des FC Gossau zur Abstimmung vorgelegt.

Für Fragen könnt ihr euch gerne an den Aktuar (aktuar@fcgossau.ch) wenden.